Wie ist der Einstieg?
- Patienten der gesetzlichen Krankenkassen können sich im Falle eine Indikation das Rezept "Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)" von ihrem Arzt ausstellen lassen. Wir haben die Zulassung, dieses abrechnen zu dürfen.
- Unsere Praxis ist für die "Integrierte Versorgung", z.B. nach einer OP, zugelassen, an der sich bereits sehr viele Krankenkassen beteiligen. Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen hierzu gerne.
- Präventives Rückentraining am Gerät gemäß § 20 Abs. 1 SGB V werden i.d.R. durch die Krankenkassen bezuschusst.
- Wir bieten natürlich auch ein attraktives Kursangebot für Selbstzahler an. [Preise]