Wie ist der Einstieg?

  • Patienten der gesetzlichen Krankenkassen können sich im Falle eine Indikation das Rezept "Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)" von ihrem Arzt ausstellen lassen. Wir haben die Zulassung, dieses abrechnen zu dürfen.
  • Unsere Praxis ist für die "Integrierte Versorgung", z.B. nach einer OP, zugelassen, an der sich bereits sehr viele Krankenkassen beteiligen. Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen hierzu gerne.
  • Präventives  Rückentraining  am  Gerät  gemäß  §  20  Abs.  1  SGB V werden i.d.R. durch die Krankenkassen bezuschusst.
  • Wir bieten natürlich auch ein attraktives Kursangebot für Selbstzahler an. [Preise]

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